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Kfz Einfuhr

Die Zulassung und Ummeldung eines Fahrzeugs richtet sich nach dem Residenzprinzip; d.h. in der Regel gilt, dass das Fahrzeug im Land des normalen Wohnsitzes zuzulassen und zu versteuern ist. Bei zeitweiliger Nutzung eines Fahrzeuges in einem anderen Land als dem Wohnsitzland besteht eine Befreiung von der Zulassungssteuer bzw. Ummeldungspflicht.

 

Zeitweilige Nutzung: Zusammenhängender oder unterbrochener Zeitraum von maximal 6 Monaten innerhalb von 12 Monaten.

Sehr viele ausländische Halter ignorieren diese Vorschrift, meist ohne Folgen, jedoch können die spanischen Behörden entsprechende Kfz auch beschlagnahmen. Um eventuelle Komplikationen bezüglich abgelaufener TÜV und Versicherungschutz zu vermeiden, empfiehlt sich eine regelkonforme Ummeldung. Auch ist die spanische Kfz-Steuer in der Regel günstiger als in Deutschland. Schadensfreiheitsrabatte der deutschen Versicherer werden meist auch von der spanischen Versicherungsbranche anerkannt. Unbedingt mehrere Angebote vergleichen. Ein weiterer Vorteil der Ummeldung ist, dass sich im Verkaufsfalle auf dem spanischen Gebrauchtwagenmarkt bessere Preise erzielen lassen.

Seit Januar 2008 richten sich in Spanien die Steuersätze bei der Anmeldung nach dem CO2-Ausstoß pro Kilometer. Kleinwagen mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 120 g/km sind steuerfrei; für Pkws mit einem CO2-Ausstoß von 121 bis 160 g/km werden 4,75 % „Impuestos de Matriculación“ auf den Neuwagen fällig, bei einem Ausstoß von 161 bis 200g/km 9,75 %. Der Höchststeuersatz liegt bei 14,75 % für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 200g/km.

Steuerbefreiung aufgrund von Wohnsitzwechsel

Sofern bei der Ummeldung der Nachweis erbracht wird, dass der Ummeldende vorher mindestens 12 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gemeldet war und das Fahrzeug sich seit mindestens 6 Monaten in seinem Besitz befindet, wird diese Steuer erlassen. Zur Vermeidung dieser Steuer kann Ihnen von der deutschen Botschaft oder Konsulat gegen Gebühr von 20,- € in bar eine Bescheinigung in spanischer Sprache ausgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage Ihrer An- und Abmeldebescheinigungen aus Deutschland, aus der die o.g. Merkmale hervorgehen. ACHTUNG: Die Steuerbefreiung aufgrund eines Wohnsitzwechsels nach Spanien gilt nur bei einer Ummeldung des Fahrzeugs innerhalb eines Monats nach Umzug (Anmeldung/empadronamiento).

Die Ummeldung kann man selbständig erledigen. Die gesamte Prozedur ist etwas mühsam, meist mit frustrierenden Rückschlägen gespickt, dauert einige Wochen, aber beschert einmal erfolgreich abgeschlossen ungemeine Glücksgefühle. Wer die Mühe scheut findet in jedem Ort auch eine Gestoria, welche das Ganze gegen eine Gebühr von 100 - 200 Euro übernimmt. Für Mitglieder des spanischen Automobilclubs RACE übernimmt dieser Verein die Anmeldung.

 

weitere infos auf www.enterspain.com

 

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht ? Schreibt uns hier auf dem Blog !

 

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Kommentare: 9
  • #1

    Daniel schildknecht (Donnerstag, 03 September 2020 19:47)

    Kann mir da bitte jemand sagen was es da an Papier braucht? Eur1 Formular, coc, Zoll Einfuhr Papiere?
    Ich Blick nicht mehr durch. Danke für eure Hilfe. dschildknecht at sunrise Punkt Ch

  • #2

    Michel Stocker, Benissa 09.10.2020 (Freitag, 09 Oktober 2020 12:28)

    Hola , alles gut und Recht,
    NUR, der Beschrieb für die Kfz - Einfuhr gilt für die Deutschen Bürger!
    Wie sind die Bedingungen/Anforderungen für Schweizer, bekanntlich Komplizierter und viel teurer, zumal CH nicht zu Europa gehört!
    In meinem Fall, seit Februar 2020 Wohnhaft in Benissa, nicht Resident aber in der Schweiz abgemeldet. Fahrzeuge ( zwei PW, und diverse Motorräder auch Veteranen ) alles mit Wechsel - CH - Kontrollschilder.
    Wie muss ich vorgehen und was erwartet mich Admin. Aufwand sowie Kosten?
    Vielen Dank für ihre Bemühungen
    Freundliche Grusse Michel

  • #3

    Erika Jenny (Dienstag, 13 Oktober 2020 12:10)

    Am besten wenden Sie sich an eine Gestoria, wie z.Bsp.: Cuñat Weber Consulting, Adresse: Av. del Portet, 42, 03724 Moraira, Alicante, Telefon: 965 74 41 66. Hier ist jemand der deutsch spricht.
    Andere Angebote finden Sie auch in der Zeitung CBN-Costa Blanca Nachrichten

  • #4

    Jürgen Rauch (Freitag, 15 Januar 2021 03:47)

    Guten Tag
    Ich habe meinen Wohnsitz in Spanien. Vor mehr als einem Jahr habe ich mir in der Schweiz ein Fahrzeug gekauft, das ich nicht importiert bekomme, da es keine COC Papiere von dem Fahrzeug gibt, denn den Hersteller existiert nicht mehr.
    Es konnte mir keiner der in den Medien Werbung macht helfen. Das Fahrzeug ist 25 Jahre alt und es sollen nur 150 Stück davon gebaut worden sein.

    Vielleicht wissen Sie einen Weg

  • #5

    Maja Egloff (Freitag, 15 Januar 2021 09:52)

    Nein, der Aufwand ist viel zu gross. Ein Fahrzeug ohne COC Papiere müsste in Spanien neu vermessen werden und kostet ein Vermögen, ohne Garantie, dass sie dann auch Schilder dazu bekommen. Ich empfehle ihnen das Fahrzeug in der CH auf jemanden anzumelden. Dann ein Papier mitführen (auf Spanisch) von der Person auf welche das Fahrzeug angemeldet und versichert ist, welches sie ausdrücklich dazu berechtigt es zu fahren.

  • #6

    Susanne Jarges (Dienstag, 26 Januar 2021 15:14)

    mir fehlt nur noch ein Dokument. Kann mir jemand sagen, wie ich die: Documento Unico Administrativo (DUA) erhalte? Das Auto wurde aus der Schweiz nach Spanien importiert.

  • #7

    Jürg S. (Freitag, 23 September 2022 23:10)

    Hallo zusammen, wir sind in der Schweiz gemeldet haben aber jetzt als Rentner ein Häuschen auf Ibiza und wollen hier, immer wenn wir für ein paar Wochen da sind, ein kleines Elektrofahrzeug fahren. Am besten hätte dieses ein spanisches Kennzeichen. Aber wie kriege ich das alles ohne eine dauerhafte Residenz hier? Danke für einen Tipp!

  • #8

    Miramax (Samstag, 01 Oktober 2022 22:52)

    Wenn die Hütte ganz neu ist muss es mehr als wie 6000KM gefahren sein. Wenn
    gebraucht mehr als wie 6 Monate im Besitz. Die cO2-Steuer wird bei Fahrzeugen
    älter als wie 15 Jahre nicht kassiert. Alt aber bezahlt! Und kein Eektronikschrott
    mit künstlichen fehlzündungen und discobeleuchtung innen. Das nutzt nichts.

    Das kann man alles bei der direction general del traffico nachlesen, also kurz
    dgt.es
    Coc können bem Privatverein namens EU oder direkt beim Fahrzeughersteller
    gekauft werden. Für SAAB z.B. bei ORIO

  • #9

    Hans Egli (Mittwoch, 05 Oktober 2022 21:08)

    Das ist ein komplexes Thema, am Besten melden Sie sich bei einer Gestoria auf Ibiza, die können Ihnen sagen, was für Dokumente Sie brauchen und welche Bedingungen erfüllt werden müssen.

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