Die Zulassung und Ummeldung eines Fahrzeugs richtet sich nach dem Residenzprinzip; d.h. in der Regel gilt, dass das Fahrzeug im Land des normalen Wohnsitzes zuzulassen und zu versteuern ist. Bei zeitweiliger Nutzung eines Fahrzeuges in einem anderen Land als dem Wohnsitzland besteht eine Befreiung von der Zulassungssteuer bzw. Ummeldungspflicht. Zeitweilige Nutzung: Zusammenhängender oder unterbrochener Zeitraum von maximal 6 Monaten innerhalb von 12 Monaten. Sehr viele ausländische Halter...